Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1. Allgemeines
1. Die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle Verkaufs- und Liefergeschäfte der Thomas Krieger
Software-Entwicklung.
2. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers haben nur Geltung,
wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Zu ihrem Ausschluss bedarf
es ansonsten keines ausdrücklichen Widerspruchs unsererseits.
3.
Alle Individualabreden, Nebenabsprachen und Vertragsänderungen
bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Bestätigung von Thomas Krieger.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder
werden, werden davon der übrige Vertrag und die übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
§2. Angebote
1.
Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend.
2.
Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir
uns das Recht der Berichtigung vor. Hierbei hat der Besteller dann das Recht,
vom Kauf zurückzutreten.
§3. Vertragsabschluss
1.
Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag 3 Wochen über den
vereinbarten Liefertermin hinaus gebunden.
2.
Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der
Bestellung innerhalb dieser Frist bestätigt oder die Lieferung ausgeführt
haben. Dies ist mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer
geschehen.
3.
Bei Stornierung des Auftrags seitens des Bestellers erheben
wir Schadenersatz von pauschal 10 % des Bestellwertes, mindestens jedoch 50 €.
Dem Besteller bleibt der Nachweis, dass ein Schaden oder eine Wertminderung
nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist, unbenommen.
Wir behalten uns vor, einen höheren Schadenersatz geltend zu machen.
§4. Preise, Versand, Gefahrenübergang
1.
An vertraglich vereinbarte Preise für Lieferungen sind wir 4
Monate gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin, oder wenn der Besteller
zu dem im §24 AGB-Gesetz erwähnten Personenkreis gehört, liefern wir zu unseren
am Tage des Gefahrenübergangs geltenden Preisen ohne vorherige Benachrichtigung
des Bestellers.
2.
Der Versand, einschließlich etwaiger Rücksendungen, erfolgt –
außer bei schriftlich vereinbarter frachtfreier Lieferung – auf Rechnung und
Gefahr des Bestellers. Er erfolgt ab, bei Rücksendungen an Firmensitz
Weinbauernstraße 1, 81539 München.
3.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der
Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über.
§5. Lieferzeit
1.
Von uns angegebene Lieferfristen und Termine gelten nur als
verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
2.
Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der
Bestätigung. Sie gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfirst die Ware
unseren Firmensitz verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware dem
Besteller gemeldet ist.
3.
Überschreiten wir die vereinbarte Lieferfrist, so hat der
Besteller das Recht, uns eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen und nach
Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung
steht dem Auftraggeber nur in dem Falle zu, dass wir die Verzögerung vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
4.
Sollten wir aufgrund behördlicher Anordnungen oder Maßnahmen,
höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung oder aufgrund von
Lieferschwierigkeiten die wir nicht zu vertreten haben, an der termingerechten
Lieferung gehindert sein, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer dieser
Störungen.
5.
Wird die Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind
wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag
ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Besteller ein Anspruch auf
Nachlieferung oder Schadenersatz zusteht. In einem solchen Fall sind wir
verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten. Dem Besteller steht
im Falle einer Teillieferung das Recht zu, vom gesamten Vertrag zurückzutreten,
wenn dir Teillieferung für ihn wertlos ist.
§6. Gewährleistung
1.
Etwaige Beanstandungen unserer neu hergestellten Ware können,
soweit der Mangel offensichtlich ist, unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen
nach Ablieferung, andere Mängel neu hergestellter Ware nur innerhalb der
gesetzlichen Gewährleistungsfristen, bzw. nur innerhalb einer etwaigen
Garantiefrist, geltend gemacht werden. Hierbei ist die Schriftform zwingend.
Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen bzw. Garantieansprüchen ist der
Besteller verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit den Rechnungen bei
Geltendmachung vorzulegen.
2.
Rücksendungen an uns haben frei Haus und versichert zu
erfolgen. Bei unfreien Rücksendungen können wir die Annahme verweigern.
Rücksendungen, die nicht direkt vom Besteller aufgegeben wurden (z. B. von
einem Endkunden), werden von uns nicht angenommen. Berechtigte Rücksendungen
werden dem Besteller frei Haus zurückgesandt (innerhalb von Deutschland).
3.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der
Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über.
4.
Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen. Der
Besteller hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen,
dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien
gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
5.
Die Kosten für Kostenvorschläge sind vom Besteller zu tragen,
er kann eine Obergrenze für die Kosten eines Kostenvoranschlages angeben.
6.
Bei berechtigten Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl
das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten
treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
8.
Erst nach zweimaligem Fehlschlag kann der Besteller eine
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
9.
Schadenersatzansprüche – insbesondere auch für Mangelfolgeschäden
– können uns gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn der eventuelle Schaden
auf einer vorsätzlichen order grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits
beruht.
§7. Bestellung, Zahlung, Verzug, Aufrechnung
1.
Nach Eingang der Bestellung erhält der Besteller eine
Bestätigung und die Rechnung. Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort ohne
jeglichen Abzug zu zahlen. Die Ware wird erst nach Zahlungseingang verschickt.
Lieferfristen beginnen erst mit dem Tag des Zahlungseingangs. Änderungen der Zahlungsmodalitäten
müssen schriftlich vereinbart werden.
2.
Im Falle eines Zahlungsverzuges wird je angefangene Woche ein
Aufschlag von 0,25 % des Rechnungsbetrages, zuzüglich Mehrwertsteuer fällig.
Gegenüber von Kaufleuten werden ab Erhalt der Ware bzw. ab eventuell
vereinbartem Fälligkeitstag Fälligkeitsaufschläge in gleicher Höhe erhoben,
soweit ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt. Sie sind höher oder
niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine höhere Belastung oder der
Besteller eine geringere Belastung nachweist. Mahnkosten werden mit 5 €
zuzüglich Portoauslagen berechnet.
3.
Unsere Forderungen werden – auch bei Stundung – sofort fällig,
sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in
Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die
Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder
Konkursverfahren beauftragt oder eröffnet bzw. mangels Masse die Eröffnung
abgelehnt wurde.
4.
Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware
zurückzufordern und von dem Vertrag zurückzutreten.
5.
Wechsel werden nach Absprache hingenommen. Wechselkosten und
Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
6.
Der Besteller kann gegenüber unseren Forderungen nur dann die
Aufrechnung erklären, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig
festgestellte Gegenforderung hat.
7.
Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung
unserer Forderungen an Dritte vor.
8.
Ergeben sich nach Vertragsabschluss begründete Bedenken
hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen
Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder
Sicherheitsleistungen in Höhe des vereinbarten Kaufpreises innerhalb einer
Woche vom Besteller zu verlangen. Falls dem nicht nachgekommen wird, haben wir
auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrags zu unterbrechen und
sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Besteller ein Schadenersatz
nicht zu.
§8. Eigentumsvorbehalt
1.
Wir behalten uns das Eigentum der Ware bis zur Zahlung alles
Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor., einschließlich
Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und
Wechseln, und zwar auch soweit, als es sich um Forderungen aus früheren
Lieferungen handelt. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Gegenstände nur soweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden sollen. Der
Käufer hat das Recht die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, wenn ihr
realisierbarer Wert 20 % der zu sichernden Forderungen übersteigt. Verpfändung
der Sicherheitsübersteigung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen
Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen wind wir unter der Angabe des
Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
2.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn
einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und
der Saldo gezogen und anerkannt wird.
3.
Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware oder Verarbeitung
zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt für uns ohne uns zu verpflichten. Die
neue Sache wird Eigentum von uns. Bei Verarbeitung mit nicht von uns gehörender
Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des
Fakturierwertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtware.
4.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung, zur
Weiterverarbeitung oder zum Einbau nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden
Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß
Ziffer 6 auf den Besteller auch tatsächlich übergehen:
5.
Die Befugnisse des Bestellers, im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen,
enden mit dem Widerruf durch uns infolge einer nachhaltigen Verschlechterung
der Vermögenslage des Bestellers, spätestens jedoch mit seiner
Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung der Konkurs- oder
Vergleichsverfahren über sein Vermögen.
6.
a.
Der Besteller tritt hiermit die Forderung mit allen
Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger
Saldoforderungen – an uns ab.
b. Wurde
die Ware verarbeitet und haben wir hieran in Höhe seines Fakturenwertes
Miteigentum erlangt, steht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert unserer
Rechte an der Ware zu.
c. Hat der Besteller die Forderung im Rahmen des echten
Factorings verkauft, wird die Forderung von uns sofort fällig und der Besteller
tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab und
leistet seinen Verkaufserlös unverzüglich an den Verkäufer weiter. Wir nehmen
diese Abtretung an.
7.
Der Besteller ist ermächtigt, solange er seinen
Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen.
Die Ermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des
Bestellers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Bestellers. In diesem Falle werden wir hiermit vom Besteller ermächtigt, die
Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst
einzuziehen. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen einen genaue
Aufstellung der uns zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der
Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und
uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen
Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Ansprüche zu gestatten.
8.
Nehmen wir aufgrund der Eigentumsvorbehaltes den
Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn
wir dies ausdrücklich erklären. Wir können uns aus der zurückgenommenen
Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
9.
Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für und
unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl
und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Besteller tritt hiermit
seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen
Versicherungsgesellschaften oder sonstigen Ersatzverpflichtete zustehen, an den
Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Wir nehmen die Abtretung an.
10.
Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem
Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen
bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die
wir im Interesse des Bestellers eingegangen sind, bestehen.
§9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, soweit
sie Kaufleute sind, der Sitz unserer Niederlassung in München / Bayern. Das gilt auch
für alle sich aus Wechsel oder Scheck ergebenden Verpflichtungen